ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Im Folgenden finden Sie die AGB der beiden Geschäftsbereiche
Moderne Kaffeetechnik & Service
DAS KAFFEE HAUS MODERNE KAFFEETECHNIK & SERVICE GMBH & CO. KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Kaffeemaschinen
der Firma DAS KAFFEE HAUS Moderne Kaffeetechnik & Service GmbH & Co. KG (abgekürzt benannt durch MKT & S GmbH & Co KG):
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Lieferungen, Leistungen und Angebote der MKT & S GmbH & Co KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. I BGB. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von den MKT & S GmbH & Co KG -Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt MKT&S GmbH&CoKG nicht an, es sei denn, MKT & S GmbH& Co KG hätte ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt. Die MKT & S GmbH & Co KGVerkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MKT & S GmbH & Co KG in Kenntnis entgegenstehender oder von MKT & S GmbH & Co KG abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Diese Verkaufsbedingungen der MMKT & S GmbH & Co KG gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn § 14, 310 BGB und finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte mit MKT & S GmbH & Co KG Anwendung.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote der MKT & S GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich. Fehler, die auf menschliches Versagen, (Irrtümer bei Maschinenbezeichnungen, Artikelnummern, Ausstattung, Maßangaben o. ä.) zurückzuführen sind, verpflichten nicht zu dieser Lieferung – Einhaltung, oder Rücknahme der Geräte. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Besteller macht durch seine Unterschrift ein unwiderrufliches Kaufangebot. Bei Stornierung vor Lieferung der verbindlichen Bestellung verpflichtet sich der Käufer 50 % des Nettowarenwertes als Entschädigung zu zahlen. Bestellungen werden für MKT & S GmbH & Co KG durch deren schriftliche oder ausdrückliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen der schriftlichen Bestätigung durch MKT & S GmbH & Co KG Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich des jeweilig gültigen Mehrwertsteuersatzes und einschließlich Verpackung, Versand, Transportversicherung, Montage sowie Erstausstattung an Filterpapier. Die Rechnungen der MKT & S GmbH & Co KG sind zahlbar 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang ohne jeden Abzug in bar. MKT & S GmbH & Co KG ist bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt MKT & S GmbH & Co KG , falls nichts anderes vereinbart ist, 2% Skonto unter der Vorraussetzung, dass vorhergehende MKT & SGmbH & Co KG-Rechnungen ausgeglichen sind. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Sollte MKT & S GmbH & Co KG in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ihre Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, wird der am Tage des Versands gültige neue Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. MKT & S GmbH & Co KG behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MKT & S GmbH & Co KG anerkannt sind. Erhält MKT & S GmbH & Co KG nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über ein wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind, Ihren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann MKT & S GmbH & Co KG bis zum Zeitpunkt Ihrer Leistung bei Gegenleistung verlangen. MKT & S GmbH & Co KG ist außerdem berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Kommt der Käufer dem berechtigen Verlagen der MKT & S GmbH & Co KG nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann MKT & S GmbH & Co KG vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Kommt der Käufer mit einer Teilleistung in Rückstand, kann MKT & S GmbH & Co KG die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug kann MKT & S GmbH & Co KG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
4. LIEFERUNG, LIEFERZEIT, VERTRAGSHINDERNISSE
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs von MKT & S GmbH & Co KG eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Käufer nicht das Recht zum Rücktritt des Vertrags. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk / Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn MKT & S GmbH & Co KG die Verzögegung zu vertreten hat.
Abrufaufträge sind – sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden – innerhalb von vier Monaten, nachdem die MKT & S GmbH & Co KG ihre Lieferbereitschaft gemeldet hat, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist MKT & S GmbH & Co KG berechtigt, Abnahme zu verlangen. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt – gleichgültig, ob bei MKT & S GmbH & Co KG oder bei ihren Vorlieferanten eingetreten – hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe – oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird MKT & S GmbH & Co KG von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer Schadensersatz verlangen kann, Hat die Leistung aufgrund der Verzögerung für den Käufer kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung, wenn dieser MKT & S GmbH & Co KG rechtzeitig vor Auftragsabwicklung schriftlich informiert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist MKT&S GmbH&CoKG berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist MKT&S GmbH&CoKG berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schaden 50 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Nachweis, dass MKT & S GmbH & Co KG ein niedriger Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten. Mit in Zahlung genommene Gebrauchtgeräte hat der Käufer nach Weisung von MKT & S GmbH & Co KG zu verfahren. Aus dem Rücknahmebetrag wird kein Skonto gewährt. Der Käufer erhält für jede Maschine eine gedruckte Bedienungsanleitung, deren Anweisungen zu beachten sind. Das Verlegen der Leitungen für Wasser bis zur Maschine bzw. bis zum Absperrhahn für die Wasserzufuhr und für Strom bis zur Maschine bzw. bis zum Hauptschalter, mit welchem die Maschine allpolig vom Netz getrennt werden kann sowie der Ablauf sind Angelegenheit des Käufers. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. MKT & S GmbH & Co KG Kundendiensttechniker oder von MKT & S GmbH & Co KG beauftragte Techniker Firmen sind lediglich berechtigt, die Verbindung zwischen der Maschine und den zu ihr heranführenden Anschlussstellen herzustellen. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten übernimmt MKT & S GmbH & Co KG keine Haftung.
5. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Käufer über: - Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Der Versand erfolgt ab Werk oder Lage auf Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haftet MKT & S GmbH & Co KG nicht. Soweit nicht anderes vereinbart, wählt MKT & S GmbH & Co KG Versand und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Versicherungspflicht übernimmt MKT & S GmbH & Co KG nicht. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware jedoch gegen Transportschäden und andere Schäden versichert.
- Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übergabe. Dies gilt auch bei Selbstabholung. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen des Absendung oder der Übergabe geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
6. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Für berechtigte Sachmängel haftet MKT & S GmbH & Co KG wie folgt: Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb einer Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl von MKT & S GmbH & Co KG unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z.B. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a BGB (Baumängel). Verzögert sich die Inbetriebnahme der Maschine aufgrund von Gründen, die nicht von MKT & S GmbH & Co KG zu vertreten sind länger als vier Wochen, so beginnt die Gewährleistungsfrist vier Wochen nach Lieferung der Maschine beim Kunden.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber MKT & S GmbH & Co KG unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MKT & S GmbH & Co KG über. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MKT & S GmbH & Co KG berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Zunächst ist MKT & S GmbH & Co KG stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Käufer hat MKT & S GmbH & Co KG den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Keine Gewähr leisten wir – für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter anderem Dichtungen, Farbbänder, Brüheinheiten, Mühlen und Dosierer; – für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden der MKT & S GmbH & Co KG zurückzuführen sind; - wenn auf einen Wasserfilter verzichtet wird, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den Einsatz eines Wasserfilters erfordern und dadurch Mängel auftreten. Der Kunde wird in der Auftragsbestätigung jeweils darauf hingewiesen, ob der Einsatz eines Wasserfilters erforderlich ist; - für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Gerätes (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen der MKT & S GmbH & Co KG gemäß der Bedienungsanleitung des jeweiligen Kaffeemaschinentyps) entstehen; - für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das Nichtverwenden von MKT & S GmbH & Co KG Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Maschinenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einvernehmen erfolgen. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 9.
7. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass MKT & S GmbH & Co KG die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch der Käufers auf 50% des Warenwerts. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von MKT & S GmbH & Co KG erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht MKT & S GmbH & Co KG das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will MKT & S GmbH & Co KG von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit ihm eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
8. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. bei Abgabe von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Voratzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die MKT & S GmbH & Co KG aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, Eigentum von MKT & S GmbH & Co KG (Vorbehaltsware). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die MKT & S GmbH & Co KG zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird MKT & S GmbH & Co KG auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MKT & S GmbH & Co KG zum Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung zur Vertragserfüllung berechtigt. Der Käufer ist unverzüglich zur Herausgabe der Kaufsache verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Befugnis der MKT & S GmbH & Co KG , die Forderung der MKT & S GmbH & Co KG selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. MKT & S GmbH & Co KG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Fehlt es an letztgenannter Voraussetzung, kann MKT & S GmbH & Co KG verlangen, dass der Käufer MKT & S GmbH & Co KG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt , alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für MKT & S GmbH & Co KG als Hersteller gemäß § 950 BGB ohne MKT & S GmbH & Co KG zu verpflichten. Wird im Eigentum der MKT & S GmbH & Co KG stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirkt MKT & S GmbH & Co KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswerts Ihrer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag sowie aller sonstigen Ansprüche unsererseits gegenüber dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung unsererseits. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns bedeutet kein automatischer Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Kaufgegenstands zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich und nach unseren Gebrauchsrichtlinien zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Auftretende Schäden an der Vorbehaltsware, auch wenn sie von Dritten oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden, sind uns sofort schriftlich anzuzeigen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Bei Insolvenzverfahren gilt das Aussonderungsrecht im Sinne des § 47 Insolvenzordnung an der von uns gelieferten Ware und an dem Erlös als vereinbart.
10. RÜCKNAHMEN
Sollte der Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – rückabgewickelt werden, so ist MKT & S GmbH & Co KG unbeschadet ihrer sonstigen, gegen den Käufer möglicherweise bestehenden Ansprüche berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Geräte und als Wertminderungsentschädigung folgende Beträge zu fordern: 25 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb des ersten Vierteljahres; 30 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb des zweiten Vierteljahres; 40 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach einem Jahr; 50 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach zwei Jahren; 60 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach drei Jahren. Der Nachweis, dass eine niedrige oder überhaupt keine Wertminderung am Gerät entstanden ist, bleibt dem Käufer nicht vorbehalten.
11. ENTSORGUNG VON ELEKTRO-ALTGERÄTEN
Der Besteller übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach der Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Elektrogesetzes, ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Besteller stellt uns als Hersteller bzw. Lieferant von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Besteller hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
Unterlässt es der Besteller, Dritte an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
12. ABTRETUNGSVERBOT
Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber MKT & S GmbH & Co KG aus Verträgen, die zwischen MKT & S GmbH & Co KG und dem Käufer geschlossen worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der MKT & S GmbH & Co KG ausgeschlossen. Teilnichtigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für die Leistung des Käufers ist Rosenheim. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Rosenheim. MKT&S GmbH&CoKG ist jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG)
Telefon Verkauf: 0 80 31 / 23 54 44 10, Service: 0 80 31 / 23 54 44 20, Fax: 0 80 31 / 23 54 44 11
Registergericht:
AG Traunstein, Geschäftsführer: Markus Zschäbitz, HRB 10298, Steuer-Nr. 156 / 169 / 02102, Ust.Id-Nr.: DE 268 414 612
VR-Bank Rosenheim-Chiemsee eG, BLZ 711 601 61, KTO 56 862, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Rosenheim.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
DAS KAFFEE HAUS TECHNISCHER KUNDENDIENST GMBH & CO. KG
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma DAS KAFFEE HAUS Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG
1. ALLGEMEIN
Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich und für alle Beziehungen zwischen Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG und dem Kunden. Abweichende Bedingungen der Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Auch telefonische, telegrafische oder mündliche Abmachungen gelten nur soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.
2. ANGEBOT
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angabe über Form, Gewicht, Qualität sowie über Leistungen, welche in Broschüren, auf Abbildungen und Auftragsbestätigungen enthalten sind, gelten nur als Anhaltswerte.
3. PREISE
Den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen liegen die zur Zeit der Bestätigung gültigen Kosten zugrunde. Sollte sich bis zur Erfüllung eine Erhöhung von Kostenfaktoren ergeben, sind wir berechtigt gegeben falls die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen.
4. ZAHLUNG
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto Kasse fällig und zahlbar. Unser Auslieferungspersonal ist zum Inkasso berechtigt. Zinsen von mindestens 5 % werden nach Zahlungsverzug berechnet, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungsdatum, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Zahlungen an Beauftragte und Vertreter haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese schriftliche Inkassovollmacht besitzen. Wir sind berechtigt, falls begründende Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Kunden auftreten, ausreichende Sicherheiten, gegeben falls sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn hierfür noch keine Rechnung erstellt ist oder bis zu einem späteren Zeitpunkt Stundung gewährt wurde.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zu völligen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Wird diese gepfändet, hat der Kunde unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls Nachricht zu geben. Der Eigentumsvorbehalt hat solange Bestand, als aus Lieferungen der Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG noch Forderungen bestehen, auch soweit sich diese nicht auf den Vorhaltsgegenstand beziehen.
Ist der Kunde Wiederverkäufer, ist ihm der Weiterverkauf von der restlosen Bezahlung in gewöhnlichem Geschäftsgang gestatten, jedoch nur mit der Maßgabe, dass der Folgeabnehmer auf den veränderten Eigentumsvorbehalt hingewiesen wird. Der Kunde tritt mit dem Weiterverkauf seine Forderungen an den Dritten in der Höhe an uns ab, als diese aus der weiterverkauften Ware Ansprüche an den Kunden hat. Die Abtretung wird angenommen. Die Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe ihres Eigentums zu verlangen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, liegt nur dann Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich erklärt wird. Bis zum endgültigen Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, des Liefergegenstand sorgfältig zu behandeln und gegen alle Schäden, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden auf seine Kosten zu versichern.
6. EIGENTUMSVORBEHALT II.
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Verkäuferin gegenüber dem Käufer gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als vorbehaltene Sicherung für die Saldoforderung der Verkäuferin.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und nach den Gebrauchrichtlinien der Verkäuferin zu benutzen und gegen auftretende Gefahren ausreichend zu versichern. Auftretende Schäden an der Ware, auch wenn sie von Dritten oder von Erfüllungsgehilfen des Käufers verursacht wurden, sind sofort der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen.
Der Käufer, der nicht Wiederverkäufer ist, ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Verkäuferin die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, solange noch Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin bestehen. Im Falle einer Pfändung der gelieferten Ware ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentumsrecht der Verkäuferin aufmerksam zu machen und der Verkäuferin selbst von der beabsichtigten oder durchgeführten Pfändung durch eingeschriebenen Brief Kenntnis zu vermitteln.
Bei Insolvenzverfahren gilt das Aussonderungsrecht im Sinne des § 47 Insolvenzverordnung an der Ware und an dem Erlös als vereinbart.
Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten nicht nach und begehrt die Verkäuferin Pfändung der Kaufsache, so gilt dies nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und den Herausgabeanspruch.
Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Verkäuferin infolge Zahlungsverzuges, verpflichtet sich der Käufer auf entsprechendes Ersuchen der Verkäuferin, die Vorbehaltsware an diese herauszugeben, ohne dass es dazu einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
7. AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. TEILNICHTIGKEIT
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Ihre auftragsbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.
9. LIEFERFRISTEN
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferzeit mit dem Eingang der Anzahlung an unsere Firma. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Bei Überschreitung der angegebenen Lieferzeit kann der Kunde nach Ablauf eines Monats eine Nachfrist von weiteren 30 Tagen setzen. Verstreicht diese Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ebenso das Recht zur Vornahme eines Deckungskaufes. Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht wegen einer Teillieferung zu, so umfasst diese den gesamten Vertrag nur dann, wenn diese infolge des Ausfalles der Teillieferung für den Kunden insgesamt ohne jedes Interesse und ohne wirtschaftliche Bedeutung ist. Hierfür ist der Kunde beweispflichtig. Die Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG ist berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche von dem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sie durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht in ihrem Einflussbereich fallen, an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt zu untersuchen und Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche per Einschreiben anzuzeigen. Für die nicht erkennbaren Mängel beträgt die Dauer der Garantie 6 Monate, beim Hersteller FRANKE 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Lieferung. Auf Störungen, die durch Kalkablagerung bzw. unsachgemäße Handhabung und Verschmutzung zurückzuführen sind, gewähren wir keine Garantie. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- und Fabrikationsfehler. In der Garantiezeit auftretende Mängel sind innerhalb einer Woche nach Feststellung anzuzeigen. Der Kunde verliert das Recht auf Garantieleistungen in folgenden Fällen: sofern er generell seine Verpflichtung gegenüber der Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG nicht erfüllt, sofern die beanstandeten Mängel durch Eingriff des Kunden, seiner Angestellten oder Drittpersonen entstanden sind, sofern die Mängel auf normale Abnutzung, auf fehlerhafte Installation oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sofern durch Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden, ohne dass Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG davon verständigt wurde und ihre schriftliche Genehmigung erteilt hatte. Beanstandung einer geleisteten Reparatur, auf das defekte Teil, muss innerhalb von drei Werktagen schriftlich erfolgen. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 6 Monate auf die ersetzen Teile.
11. RÜCKTRITT
Wünscht der Kunde von der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten und erklärt sich die Firma Das Kaffee Haus Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG damit einverstanden, weil der Kunde seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, so ist dieser verpflichtet, 30 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme als Schadenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung eines größeren unsachlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Rosenheim. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Rosenheim. Dies gilt für alle Lieferungen (Maschinen, Ersatzteile), vor allem in Österreich.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle Nachlieferungen, insbesondere Ersatz- und Teillieferungen und Reparaturen, auch wenn diese im Einzelfall nicht bestätigt werden.
Firma DAS KAFFEE HAUS Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG
Kufsteiner Str. 14, 83022 Rosenheim
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.